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Posts tagged Kartellrecht
Komplementärgüter marginalisieren

Vertikale Integration ist gerade im E-Commerce eines der potentesten Buzzwords des letzten Jahrzehnts. Man bringt die ganze Wertschöpfung ins eigene Unternehmen – von der Produktion bis hin zum Verkauf der Güter.

Im Optimalfall führt geschickte vertikale Integration zu einer Monopolstellung, bei der man alle Aspekte der Wertschöpfungskette kontrolliert. Doch vertikale Integration ist aufwendig, führt zu hoher Komplexität und erregt bei Erfolg das Aufsehen der Kartellämter.

Gerade für junge und schlanke Unternehmen ist diese Vorgehensweise in der Regel also keine valide Strategie.

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Potentieller Wettbewerb – Facebook

2014 übernahm Facebook den Messenger-Service WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar, 2 Jahre zuvor hatte Facebook bereits Instagram für 1 Milliarde US-Dollar übernommen. Auch die anderen großen Tech-Konzerne rund um Google, Amazon oder Microsoft zeichnen sich schon seit Jahren durch eine sehr rege Akquisitionsaktivität aus. Gegenwind von Kartellämtern gibt es, vor allem in den USA, nur selten.

Grund dafür ist, dass GAFA et al. in der Regel sehr junge Unternehmen übernehmen, es handelt sich also nicht um die klassischen Fälle des Kartellamts bei denen ein großer Konzern einen anderen Großkonzern übernimmt.

Damals lag also die Beweispflicht auf der Seite der Unternehmen, die zeigen mussten, dass so eine Wettbewerbsschwächung aufgrund der strukturellen Marktveränderung nicht zu erwarten war.

Im Laufe der Jahre haben die Entscheidungen des obersten Gerichtshof in den USA aber dazu geführt, dass die Beweislast immer stärker auf die Behörden fiel und gleichzeitig immer höher wurde, sodass es heute fast unmöglich ist, das Gesetz in Bezug auf potentiellen Wettbewerb zur Verhinderung irgendeiner Akquisition im Digitalbereich zu benutzen.

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